»Tintifax»Ausgabe 02/2004Definitionsfrage Gender Allerorts geistern Begriffe wie gender, transgender, oder gendergap herum.
Doch was bedeuten sie eigentlich? Der Begriff "gender" kommt aus dem Englischen und wird landläufig mit "Geschlecht" übersetzt. Die Englische Sprache hat dafür aber einen zweiten Begriff nämlich "Sex", die Differenzierung dieser beiden Begriffe wird häufig nicht so genau genommen, ist aber existenziell wichtig
"Sex" bezeichnet die körperlichen Geschlechtsmerkmale, sowie die daraus folgenden körperlichen Funktionen. Es wird hier zwischen primären, sekundären und tertiären Geschlechtsmerkmalen unterschieden:
Primäre Geschlechtsmerkmale sind die angeborenen Geschlechtsmerkmale, sekundäre Geschlechtsmerkmale die sich später entwickelnden körperlichen Geschlechtsmerkmale, und tertiäre Geschlechtsmerkmale die kulturspezifischen sozialen und sich im Verhalten zeigenden Geschlechtsmerkmale.
Gender bezeichnet die soziale Geschlechtsrolle, bzw. die sozialen Geschlechtsmerkmale, also alles, was in einer Kultur als typisch für ein bestimmtes Geschlecht angesehen wird, und nicht unmittelbar mit den körperlichen Geschlechtsmerkmalen zusammenhängt (z.B. Kleidung, Beruf etc.). Bei den meisten Menschen fallen Sex, Gender und Identitätsgeschlecht zusammen, sie besitzen also überwiegend die Merkmale eines bestimmten Geschlechts, verhalten sich tendenziell diesem Geschlecht entsprechend und fühlen sich diesem Geschlecht auch zugehörig. Ist dies nicht der Fall, spricht man von Transgender.
Genderproblematik Die grundsätzlich biologisch bedingte Arbeitsteilung bezüglich der Reproduktionsfähigkeit führt objektiv feststellbar zu nicht mehr natürlich bedingten Ungleichbehandlungen in unserer Gesellschaft. Diese Ungleichbehandlungen versteht man den Begriff gendergap und ihnen gehen verschiedene "Gender-Theorien" auf den Grund.
Der liberale Feminismus deckt Ungleichheiten aufgrund von empirischen Analysen auf (Frauenquoten, Anteil an Erwerbsarbeit etc.) akzeptiert aber grundsätzlich das Vorhandensein von naturbedingten Verhaltensunterschieden und Stereotypen wie "typisch weiblich" oder "typisch männlich".
Beim psychoanalytischen Feminismus wird hinterfragt woher das geschlechtsspezifische Verhalten kommt, die Betonung liegt hier stark auf der genderbewussten Sozialisation von Kindern. Es wird eine Neubewertung von "typisch femininen" Fähigkeiten gefordert. Da feststellbar ist, dass "typisch" männliche Eigenschaften wie logisch-abstraktes Denken, Rationalität oder eher aggressives Verhalten höher entlohnt wird, als Eigenschaften wie Sensibilität, Intuition, Soziales Verhalten, die typischerweise Frauen zugeschrieben werden.
Der postmoderne Feminismus legt den Fokus auf die "soziale Konstruktion" von Geschlechtsstereotypen und deren Reproduktion durch die Sprache. Da über Sprache Sinn und Bedeutung vermittelt wird, ist es notwendig, unsere Sprache zu ändern um Frauen und weibliche Fähigkeiten ins Bewusstsein zu bringen. Durch die gezielte Verwendung von weiblichen Formen (Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) wird die Anwesenheit und Wichtigkeit von Frauen verdeutlicht.
Weitere Ansätze Weitere Strömungen sind geprägt durch radikal-konstruktivistische Feministinnen, die Alternativen zur patriarchalischen Gesellschaft entwickeln, und dies auf einer eher theoretischen Ebene tun, oder postkoloniale Feministinnen, die speziell auf die Situation von Frauen in nicht westlichen, reichen Industriegesellschaften (also die primäre Forschungsgruppe von allen anderen Strömungen) eingehen und sich mit den Schnittstellen von Rasse/ Klasse/ Ethnizität und Gender befassen. |
 zHAEtBMxruvUBwp von:llyYdkjacHodqPra Hallo zusammen,Karl-Heinz M. ich darf mich dem anhiclsedfen.Ffcr den Kreisverband Kf6ln, der Partei habe ich als Vorstandsmitgliedu.a. dieses Aufgabengebiet, Sammeln Auswerten und Weiterleiten derUnterschriften ffcr ein Moratorim zu Harzt IV Sanktionen fcbernommen.Wir haben in Kf6ln eine bis zu 10%tige Zunahme von verhe4ngten Sank-tionen durch die ArGe, jetzt Jobcenter zu verzeichnen. Es gibt aberauch eine fast 60%tige Erfolgsquote beim Sozialgericht, dass dieJobcenter zur Rfccknahme von Sanktionen verurteilt.Oft wg. Verfah-rensfehlern oder fehlenden schlfcssigen Beweisen und lfcckenhafter Dokumentation von Verwaltungsvorge4ngen, weil rechtsentscheideneUnterlagen durch die Jobcenter nicht beigebracht werden konnten.Widerspruch einlegen oder sogar den Klageweg beschreiten lohntsich, zumindest in Kf6ln, wie diese Zahlen zeigen.Die Anhf6rung im Deutschen Bundestag hat durch zahlreiche Fachleuteauf diesem Rechtsgebiet bewiesen, dass ein Rechtsstaat bei derarti-Rechtslage, Sanktionen, wenn fcberhaupt, nur dann verhe4ngen darf,wenn vorher eines dem vom BFG festgelegten Existenzminimum auch danach noch gewe4hrleistet ist. Unter Existenzminimum ist die Pfe4n-dungsfreigrenze von 960,- zu verstehen, die von allen Fachleutenin Ansatz kommt. Folgt man der Argumentation, kann es nicht zu Kfcrzungen der Regelleistungen durch die Jobcentren kommen und derSanktionsparagraph ist somit rechtswidrig.Grfcdfe Hannelore |